Verpackungsrichtlinie (94/62/EC)
Die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle gilt für Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte herstellen, verkaufen und vertreiben, sowie für Verbraucher innerhalb der Europäischen Union. Die Richtlinie soll die Menge an Verpackungsabfällen durch Verbraucherbildung und eine Verbesserung der Effektivität beim Sammeln und Wiederverwerten verringern.
Die Richtlinie fordert von den Produzenten (Herstellern, Händlern und Verkäufern):
- Die Begrenzung der Schwermetallgrenzwerte für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom auf 100 ppm.
- Alle nach 1997 auf den Markt gebrachten Verpackungen müssen die Anforderungen im Hinblick auf (1) Fertigung und Zusammensetzung, (2) Wiederverwendbarkeit und (3) Wiederverwertbarkeit einhalten.
- die Registrierung bei der Regulierungsbehörde in jedem zutreffenden Mitgliedstaat. Die Registrierung erfolgt gemäß dem lokal geltenden Zeitplan des jeweiligen Mitgliedstaates.
- den Beitritt zu einem Verwertungs- und Recyclingsystem. Die Registrierung erfolgt gemäß dem lokal geltenden Zeitplan des jeweiligen Mitgliedstaates.
NETGEAR Inc. arbeitet derzeit mit Lieferanten, Händlern, Partnern und Kunden zusammen, um sicherzustellen, dass NETGEAR die Anforderungen der Verpackungsrichtlinie einhält.
Beteiligte Verpackungsrückholsysteme
Land |
Verbund |
Verpackungsregistrierungsnummer |
Link |
Niederlande |
Afvalfonds Verpakkingen |
N/A |
|
Frankreich |
CITEO |
Eindeutige ID: FR207421_01GYUT |
|
Deutschland |
Reclay |
Registrierungsnummer nationale Recyclingverbände: DE1041172781202 |
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Italien |
CONAI |
N/A |
|
Schweden |
FTI |
IE6429506D |
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Spanien |
Ecoembes |
N/A |
|
Vereinigtes Königreich |
Valpak |
N/A |