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Ökodesign-Richtlinie (ErP)


Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG)

Die Ökodesign-Richtlinie legt einen Rahmen für Ökodesign und Mindestanforderungen an die Energieeffizienz für energieverbrauchsrelevante Produkte (Energy related Products, ErP) fest, die in die Europäische Union importiert oder dort verkauft werden, und ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG. Wie aufgeführt, legt diese Richtlinie einen Rahmen und Durchführungsmaßnahmen oder -verordnungen fest, die die Anforderungen an Ökodesign oder Energieeffizienz für eine spezifische Produktklasse angeben. Von einer Durchführungsmaßnahme erfasste Produkte müssen das in dieser Maßnahme aufgeführte Datum einhalten. Das CE-Zeichen zeigt an, dass ein Produkt der Durchführungsmaßnahme entspricht, und der Hersteller muss eine Konformitätserklärung für das Produkt ausstellen.

Die folgenden Durchführungsmaßnahmen haben Auswirkungen auf Produkte von NETGEAR:

(EU) 2019/1782 Ökodesignanforderungen für externe Netzteile (ersetzt (EG) Nr. 278/2009). 

NETGEAR-Produkte gemäß EN55022, Klasse B, für die ein externes Netzteil erforderlich ist, unterliegen der Verordnung (EU) 2019/1782. Alle externen Netzteile für Produkte der Klasse B, die nach dem 1. April 2020 versandt werden, wurden aktualisiert und entsprechen der Verordnung (EU) 2019/1782.

 
(EU) 2023/826 (ersetzt (EG) Nr. 1275/2008 und (EG) Nr. 107/2009) Ökodesignanforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb.

Die meisten NETGEAR Business-Produkte mit mehr als acht Netzwerkanschlüssen zählen zu den Produkten gemäß EN55022 der Klasse A, einer Produktklasse, die nicht den aktuellen ErP-Verordnungen unterliegt. NETGEAR Netzwerkadapter, die nicht direkt über das Wechselstromnetz betrieben werden, unterliegen ebenfalls nicht den Verordnungen der Ökodesign-Richtlinie.

Alle NETGEAR Geräte, die in den Anwendungsbereich von (EU) 2023/826 fallen, gelten als Netzwerkgeräte und alle Switches, Router, und kabellose Repeater werden als „vernetzte Geräte mit hoher Netzwerkverfügbarkeit“ (HiNa-Geräte) betrachtet. Da alle NETGEAR Geräte, die im Rahmen dieser Verordnung liegen, stets mit dem Internet verbunden werden, ist die Verfügbarkeit der Modi Standby und Ausgeschaltet für den vorgesehenen Verwendungszweck ungeeignet. Da alle NETGEAR WLAN-Produkte immer im Modus HAUPTFUNKTION – der WLAN-Verbindung – arbeiten, ist die Verfügbarkeit einer Energieverwaltungsfunktion, wie in ANHANG III 2 (c) in der Verordnung (EU) 2023/826 festgelegt, für alle NETGEAR WLAN-Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck ungeeignet.